Gemeindewirtschaftsrecht

Gemeindewirtschaftsrecht
Gemeindewirtschaftsrecht,
 
die v. a. in den Gemeindeordnungen enthaltenen Bestimmungen über die Wirtschafts- und Haushaltsführung der Gemeinden. Dazu gehört die Verwaltung des Gemeindevermögens (Verwaltungs-, Betriebs-, Finanz-, Sonder-, Treuhandvermögen) nach den Grundsätzen der Bestands- und Werterhaltung. Vermögensgegenstände sollen nur erworben und veräußert werden, soweit die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben es erfordert oder zulässt. Das Gemeindewirtschaftsrecht regelt ferner die kommunale Finanzwirtschaft. Grundlage dafür ist die jährliche Haushaltssatzung, die die Festsetzung des Haushaltsplans, der Steuer- beziehungsweise Hebesätze und der Darlehnsermächtigung nach näheren Vorschriften, z. B. einer Gemeindehaushalts-VO, enthält. Der Haushalt wird durch Steuern, Gebühren und Beiträge, durch Erträgnisse des Vermögens, durch Darlehen, durch Zuweisungen und Zuschüsse (Finanzhilfen) des Staates u. a. finanziert. Aufnahme und Tilgung von Darlehen unterliegen besonderen Bestimmungen. Kredite dürfen nur für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden. Die Gemeinden haben ihrer Haushaltswirtschaft in der Regel eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Sie soll Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darstellen. VO über das Kassen- und Rechnungswesen sollen eine ordnungsgemäße Kassenverwaltung und -prüfung sichern. Schließlich umfasst das Gemeindewirtschaftsrecht die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden, die Wirtschaftsunternehmen nur errichten dürfen, wenn der öffentliche Zweck es erfordert, sie der Leistungsfähigkeit der Gemeinde entsprechen und der Zweck nicht ebenso gut durch ein privates Wirtschaftsunternehmen erfüllt werden kann (Subsidiaritätsprinzip). In Betracht kommen Organisationsformen des öffentlichen Rechts (Regiebetrieb, Eigenbetrieb) oder des Privatrechts (Kapitalgesellschaft). Für kommunale Sparkassen gelten besondere Sparkassengesetze.
 
 
Hb. der kommunalen Wiss. u. Praxis, hg. v. G. Püttner, Bd. 5: Kommunale Wirtschaft (21984).

Universal-Lexikon. 2012.

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